Gestern bei Peter Zwegat gesehen. Ich möchte heute eine kurze Anmerkung machen für alle, die selbständig sind oder planen, es zu werden. Wenn man dies also tut und für einen Auftraggeber ausschließlich über einen länegren Zeitraum arbeitet, ist man rentenversicherungspflichtig. Dies ist besonders wichtig, denn häufig vergessen das die Selbständigen und stehen dann plötzlich vor einem großen Berg an Nachforderungen. Besser also einmal mehr informieren, dann geht auch Nichts schief.

